Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Augenärzte können als Kooperationspartner in Projekten teilnehmen und damit Fördermittel für innovative Behandlungsansätze in der Augenheilkunde erschließen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Innovationsfonds fördert neue Versorgungsmodelle mit bis zu 50 Millionen Euro je Projekt
  • Augenärzte können als Projektpartner oder Konsortialführer Anträge stellen
  • Digitale Screeningprogramme und Teleophthalmologie sind förderfähige Ansätze

Ausführliche Antwort

Der Innovationsfonds des G-BA verfügt über ein jährliches Budget von 200 Millionen Euro (davon 75 Millionen für Versorgungsforschung). Gefördert werden Projekte, die neue, sektorenübergreifende Versorgungsformen erproben oder bestehende Versorgung wissenschaftlich untersuchen. Für Augenärzte sind besonders folgende Bereiche interessant:

Digitale Glaukom-Früherkennungsprogramme, die Hausarztpraxen und Augenärzte über Telemedizin vernetzen, passen gut zu den Förderprioritäten. Ebenso Projekte zur Diabetischen Retinopathie, wo KI-gestützte Fundusbildanalyse die Versorgung von Diabetikern durch Hausärzte ergänzen kann.

Um Förderanträge zu stellen, müssen Augenärzte in der Regel ein Konsortium aus verschiedenen Leistungserbringern und mindestens einer Krankenkasse bilden. Die Antragstellung erfolgt über das G-BA-Portal in den jährlichen Ausschreibungsrunden. Unterstützung bieten Transferstellen an Universitäten oder spezialisierte Beratungsunternehmen für Gesundheitsförderanträge.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Innovationsfondsprojekte bedeuten auch erhöhte administrative und haftungsrechtliche Anforderungen. Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, vor der Projektteilnahme den Versicherungsschutz für Forschungsaktivitäten zu überprüfen.

Quellen und weiterführende Informationen

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