Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung im deutschen Gesundheitssystem. Dermatologen können von Förderprojekten in den Bereichen Teledermatologie, Melanom-Früherkennung oder digitale Diagnostik profitieren. Die Teilnahme an oder Einreichung von Projekten bietet finanzielle Förderung und fachliche Anerkennung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Innovationsfonds verfügt jährlich über 300 Millionen Euro für neue Versorgungsformen und Forschung
- Dermatologen können als Projektpartner bei Konsortien aus Krankenkassen, Forschungseinrichtungen und Praxen mitwirken
- Bereits geförderte dermatologische Projekte umfassen digitale Wundversorgung und Teledermatologie
Ausführliche Antwort
Der Innovationsfonds nach § 92a SGB V finanziert seit 2016 Projekte in zwei Kategorien: neue Versorgungsformen (Förderung bis zu 75 Prozent der Kosten) und Versorgungsforschung (bis zu 90 Prozent). Der G-BA schreibt jährlich Förderrunden aus, an denen sich Konsortien aus Leistungserbringern, Krankenkassen und Forschungseinrichtungen bewerben können. Einzelne Ärzte können als Kooperationspartner eingebunden werden.
Für die Dermatologie relevante Themenfelder sind Teledermatologie (Ferndiagnose von Hauterkrankungen per Bildbefundung), digitale Melanom-Früherkennung mit KI-gestützter Bildanalyse, Versorgung chronischer Wunden sowie Psoriasis-Management über digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Mehrere bereits abgeschlossene Projekte haben gezeigt, dass Teledermatologie die Wartezeiten und Überweisungsraten erheblich senken kann.
Um von Förderprojekten zu profitieren, sollten Dermatologen aktiv Kontakt zu regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen und Forschungsnetzen der Fachgesellschaft (Deutsche Dermatologische Gesellschaft) suchen. Die Teilnahme an Projekten kann vergütet werden und stärkt die wissenschaftliche Kompetenz der Praxis.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei der Teilnahme an Innovationsfondsprojekten entstehen datenschutzrechtliche Pflichten (Patientendaten für Forschungszwecke), die eine angepasste Praxis-IT und ggf. eine Cyber-Haftpflichtversicherung erfordern. Ärzteversichert berät Dermatologen zu den versicherungsrechtlichen Aspekten der Forschungsbeteiligung.
Quellen und weiterführende Informationen
- G-BA – Innovationsfonds
- KBV – Versorgungsforschung und neue Versorgungsformen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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