Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert innovative Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte im deutschen Gesundheitssystem. Gynäkologen können durch die Beteiligung an Förderprojekten ihre Versorgungsmodelle weiterentwickeln und neue Einnahmequellen erschließen. Wer die Förderstrukturen kennt, kann gezielt Projekte einreichen oder sich an bestehenden Konsortien beteiligen.

Hintergrund

Der Innovationsfonds wurde 2016 mit einem jährlichen Budget von 300 Millionen Euro eingerichtet und fördert neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung. Förderanträge können von Krankenkassen, Leistungserbringern, Forschungseinrichtungen und ihren Konsortien gestellt werden. Geförderte Projekte reichen von integrierten Versorgungsverträgen über Telemedizin-Konzepte bis hin zu Präventionsprogrammen. Ergebnisse erfolgreicher Projekte können vom G-BA in die Regelversorgung überführt werden und so dauerhaft die Versorgungsqualität verbessern. Die Antragstellung erfordert detaillierte Konzepte, Kooperationsvereinbarungen und Evaluationsdesigns.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich auf der Website des Innovationsfonds über aktuelle Förderbekanntmachungen und passende Projektlinien. Knüpfen Sie Kontakte zu Krankenkassen oder Forschungseinrichtungen, die als Konsortialführer auftreten können. Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer KV oder Ärztekammer zur Projektvorbereitung. Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt einen klaren Nutzennachweis für die Patientenversorgung enthält.

Projektbeteiligungen können neue Haftungsfragen aufwerfen. Ärzteversichert berät Gynäkologen zu Versicherungslösungen, die auch Forschungs- und Projektrisiken abdecken.

Quellen

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