HNO-Ärzte haben durch ihre Fachkompetenz verschiedene Möglichkeiten, neben ihrer Haupttätigkeit zusätzliche Einkünfte zu erzielen, ohne die ärztliche Unabhängigkeit zu gefährden. Häufige Wege sind Gutachtertätigkeit, Lehraufträge, Fortbildungsreferenten-Tätigkeiten sowie telemedizinische Konsile.
Das Wichtigste auf einen Blick
- HNO-Ärzte können als Gutachter für Rentenversicherungen, Unfallversicherungen und Gerichte tätig werden, vergütet nach JVEG mit Stundensätzen zwischen 75 und 130 Euro
- Lehraufträge an medizinischen Fakultäten oder Hochschulen für Gesundheitsberufe sind steuerlich als freiberufliche Einkünfte zu behandeln, die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich ist steuerfrei
- Telemedizinische Zweitmeinungs-Plattformen für Audiogramm-Befundungen oder Schwindel-Diagnostik bieten HNO-Ärzten flexible Nebentätigkeiten mit überschaubarem Zeitaufwand
Ausführliche Antwort
Im HNO-Bereich ist die Gutachtertätigkeit besonders gut etabliert: Lärmschadensbeurteilungen für Berufsgenossenschaften (BG), Tinnitus-Gutachten für Versicherungen und HNO-Sachverständigengutachten vor Gericht sind nachgefragt. Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger durch die Ärztekammer stärkt dabei die Marktposition erheblich.
Darüber hinaus können HNO-Ärzte als Referenten auf Fachkongressen, als Berater für Medizinproduktehersteller (z.B. Hörsystemehersteller, Endoskopiegerätehersteller) oder als Autoren für Fachverlage tätig werden. Einkünfte aus Beratungsverträgen mit der Industrie müssen nach § 5 Abs. 6 HWG transparent gemacht werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Niedergelassene HNO-Ärzte können zudem Belegbetten in Kliniken nutzen, um operative Eingriffe außerhalb des Praxisbudgets abzurechnen. Klinikärzte können mit Genehmigung des Arbeitgebers Privatsprechstunden in eigener Praxis oder ambulanten Einrichtungen anbieten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Nebentätigkeiten im HNO-Bereich verändern das Haftungsrisiko: Gutachten, Beratungsverträge und telemedizinische Leistungen sind in der Standardhaftpflicht oft nicht automatisch eingeschlossen. Ärzteversichert überprüft, ob die bestehende Berufshaftpflicht alle Nebentätigkeiten abdeckt, und empfiehlt bei Bedarf Erweiterungen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Gutachter und Sachverständige
- Gesetze im Internet – JVEG Vergütung Sachverständige
- KBV – Belegärztliche Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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