Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert innovative Versorgungsformen und Versorgungsforschung im GKV-System. Internisten, die an neuen sektorübergreifenden Behandlungsmodellen interessiert sind, können über geförderte Projekte zusätzliche Mittel einwerben und gleichzeitig ihre Praxis wissenschaftlich weiterentwickeln. Das Fondsvolumen beträgt jährlich 200 Millionen Euro.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Innovationsfonds fördert neue Versorgungsformen mit bis zu 75 Millionen Euro jährlich
  • Internisten können als Kooperationspartner oder Antragsteller eingebunden werden
  • Geförderte Projekte bieten auch Qualifikationsmöglichkeiten und Netzwerkaufbau

Ausführliche Antwort

Für Internisten besonders relevante Förderbereiche sind integrierte Versorgungsmodelle für chronisch kranke Patienten, telemedizinische Begleitung von Herzinsuffizienz- oder Diabetespatienten und sektorübergreifende Behandlungspfade. Solche Projekte werden häufig von Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen initiiert und suchen dann niedergelassene Internisten als Partner.

Eine aktive Teilnahme an Innovationsfondsprojekten erfordert in der Regel die Bereitschaft zur wissenschaftlichen Dokumentation, zu regelmäßigen Treffen mit dem Projektkonsortium und zur Teilnahme an Evaluationen. Die Mehrarbeit wird über Projektpauschalen vergütet, die je nach Projekt und Rolle 5.000 bis 30.000 Euro pro Jahr betragen können.

Internisten, die eigene Projektideen haben, können über die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder direkt beim G-BA Informationen zu Antragsmöglichkeiten einholen. Der Antragsprozess ist aufwändig und erfordert in der Regel ein Konsortium aus mehreren Partnern. Eine Kooperation mit einer Universität oder einem Versorgungsforschungsinstitut erleichtert den Zugang erheblich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Internisten sollten bei der Teilnahme an geförderten Projekten prüfen, ob die Projekttätigkeit mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung kompatibel ist, insbesondere wenn neue Behandlungsformen erprobt werden. Ärzteversichert berät zur Absicherung bei experimentellen oder innovativen Versorgungsformen.

Quellen und weiterführende Informationen

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