Kardiologen haben aufgrund ihrer spezialisierten Expertise mehrere Möglichkeiten, Nebeneinkünfte zu erzielen, ohne ihre Haupttätigkeit zu beeinträchtigen. Honorarärztliche Einsätze, Gutachtertätigkeit und Lehre sind besonders verbreitete Zusatzeinkommensquellen in der Kardiologie.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Honorarärztliche Echokardiographie und Herzkatheterbefundung: 80 bis 150 Euro pro Stunde
  • Gutachten für Versicherungen (Lebens- und BU-Versicherungsmedizin): 120 bis 200 Euro pro Stunde
  • Vortrags- und Fortbildungstätigkeit für Pharmaunternehmen oder Fachgesellschaften: 500 bis 2.000 Euro pro Veranstaltung

Ausführliche Antwort

Honorarärztliche Tätigkeit ist für Kardiologen besonders attraktiv, weil spezialisierte diagnostische Leistungen wie Stressechokardiographie, transösophageale Echokardiographie (TEE) oder Herzkatheterbefundung an vielen Krankenhäusern mit Kapazitätsengpässen gefragt sind. Niedergelassene Kardiologen können Wochenenddienste oder gezielt einzelne Untersuchungsblöcke an Kliniken übernehmen und erhalten typischerweise 80 bis 150 Euro pro Stunde.

Gutachtertätigkeit für private Kranken- und Lebensversicherungen ist eine weitere Einkommensquelle: Versicherungsmedizinische Gutachten zur Herzerkrankung, zu kardiologischen Vorerkrankungen bei Berufsunfähigkeitsanträgen oder zur Invaliditätsbewertung werden von Versicherungsunternehmen extern beauftragt. Erfahrene Kardiologen können 5 bis 10 Gutachten pro Monat erstellen und dabei 2.000 bis 5.000 Euro zusätzlich verdienen.

Fortbildungs- und Vortragstätigkeit bei medizinischen Fortbildungsveranstaltungen, Symposien oder Kongressen ist erlaubt, solange die Transparenzregeln (Offenlegung der Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen) eingehalten werden. Kardiologen mit Expertise in neuen Herzmedikamenten oder interventionellen Verfahren sind als Referenten gefragt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, bei honorarärztlicher Tätigkeit die eigene Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckung zu prüfen. Viele Haftpflichtpolicen schließen Nebentätigkeiten außerhalb der Hauptpraxis nicht automatisch ein. Eine Erweiterung oder separate Absicherung für honorarärztliche Einsätze ist oft notwendig und sollte vor dem ersten Einsatz geprüft werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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