Telemedizin bietet Kinderärzten die Möglichkeit, Familien in ländlichen Regionen oder bei kurzfristigen Erkrankungszeichen ohne persönlichen Praxisbesuch zu versorgen. Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen ermöglichen seit 2018 ausschließliche Fernbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Videosprechstunden sind bei Kinderärzten für geeignete Fälle (Erkältungen, Beratung) rechtlich zulässig
- Erstuntersuchungen und komplexe Diagnosen erfordern weiterhin den persönlichen Kontakt
- Telemedizinische Leistungen können über den EBM abgerechnet werden (GOP 01450, 01451)
Ausführliche Antwort
Die Musterberufsordnung erlaubt seit 2018 Fernbehandlungen, wenn sie ärztlich vertretbar sind und keine Untersuchung notwendig ist. In der Kinderheilkunde eignen sich telemedizinische Konsultationen besonders für Verlaufskontrollen nach einer bereits bekannten Erkrankung, Beratungen bei milden Infektsymptomen und Medikamentennachfragen bei chronisch kranken Kindern.
Der EBM sieht seit 2020 eigene Gebührenziffern für telemedizinische Konsultationen vor: GOP 01450 (Videosprechstunde) und GOP 01451 (telefonische Beratung in besonderen Situationen). Eine Videosprechstunde muss über einen von der KBV zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Zu den zertifizierten Anbietern gehören doctolib, CGM und Zava.
Besonders beliebt sind telemedizinische Angebote bei Kinderärzten, die in unterversorgten ländlichen Regionen praktizieren, da sie die Wartezeit für Eltern verkürzen und gleichzeitig die Praxiskapazität effizienter nutzen. Allerdings bleiben Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und unklare Erkrankungen zwingend dem persönlichen Kontakt vorbehalten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Kinderärzte, die Telemedizin einführen möchten, sollten vorab die technische Infrastruktur prüfen und einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO mit dem Plattformanbieter schließen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf telemedizinische Leistungen zu prüfen, da nicht alle Policen diese automatisch einschließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Videosprechstunde
- Bundesgesundheitsministerium – Telemedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →