Notfallmediziner in der Klinik haben durch ihre Expertise in der Akutmedizin verschiedene Möglichkeiten, Zusatzeinkünfte zu erzielen: von freiberuflichen Notarztdiensten bis zu Fortbildungs- und Gutachtertätigkeiten. Die Schicht- und Dienstplanung der Klinik bietet dabei oft flexible Gestaltungsspielräume.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Honorar-Notarztdienste für Rettungsdienstträger außerhalb der Klinik: 40 bis 80 Euro je Stunde
- Ausbilder- oder Referententätigkeit bei ACLS/BLS-Kursen und Katastrophenschutz: 500 bis 2.000 Euro je Kurs
- Gutachtertätigkeit für Versicherungen und Berufsgenossenschaften: 120 bis 200 Euro je Stunde
Ausführliche Antwort
Notfallmediziner mit Facharzttitel und ACLS-Zertifizierung (Advanced Cardiac Life Support) können als Ausbilder für Erste-Hilfe-Kurse, BLS/ACLS-Kurse und medizinische Schulungen tätig sein. Kliniken, Betriebe und Katastrophenschutzorganisationen buchen erfahrene Notärzte für diese Schulungen. Honorare liegen bei 500 bis 2.000 Euro je Kurseinheit.
Für freiberufliche Notarztdienste besteht hoher Bedarf: Kommunale Rettungsdienstträger, ADAC, DRK und private Rettungsdienstunternehmen suchen ständig nach qualifizierten Honorar-Notärzten. Honorarsätze variieren je nach Region und Trägern zwischen 40 und 80 Euro je Dienststunde. Bei einem Wochenenddienst von 24 Stunden entspricht das brutto 960 bis 1.920 Euro.
Gutachtertätigkeiten für Versicherungen (z. B. bei Unfallfolgebewertungen) und Berufsgenossenschaften bieten Stundensätze von 120 bis 200 Euro. Notfallmediziner sind als Gutachter besonders gefragt für Fragen zu Erstversorgungsstandards, Reanimationsprotokolle und die Bewertung von präklinischen Behandlungsfehlern.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern, die Berufshaftpflicht für freiberufliche Notarztdienste und Gutachtertätigkeiten gesondert zu prüfen, da diese Tätigkeiten häufig nicht durch die Kliniktragerhaftpflicht abgedeckt sind. Eine eigene Police für Honorartätigkeiten ist deshalb essenziell.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Notfallmedizin
- Gesetze im Internet – JVEG Gutachterhonorare
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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