Onkologen haben aufgrund ihrer hochspezialisierten Expertise vielfältige Möglichkeiten, neben ihrer klinischen oder niedergelassenen Tätigkeit Zusatzeinkünfte zu erzielen. Von Gutachtertätigkeiten bis zu Vortragsleistungen und Beratertätigkeiten für pharmazeutische Unternehmen gibt es legale und transparente Wege.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gutachtertätigkeit für Gerichte, Berufsgenossenschaften oder Versicherungen: 120 bis 250 Euro je Stunde
  • Vortrags- und Beratertätigkeiten für pharmazeutische Unternehmen: Honorarsätze nach EFPIA-Transparenzcodex offen deklarieren
  • Medizinische Fortbildung (CME): Kursleitung oder Referentenrollen bringen 500 bis 3.000 Euro pro Veranstaltung

Ausführliche Antwort

Für Onkologen in der Klinik bieten sich Gutachtertätigkeiten als besonders attraktive Nebenbeschäftigung an. Sozialgerichte, Versicherungsgesellschaften und Berufsgenossenschaften benötigen regelmäßig fachärztliche Gutachten zur Behandlungsnotwendigkeit, Kausalität von Erkrankungen und Erwerbsminderung. Honorare nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) liegen für medizinische Sachverständige bei 85 bis 125 Euro je Stunde, private Gutachten für Versicherungen können 150 bis 250 Euro je Stunde erzielen.

Die Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie ist für Onkologen besonders verbreitet, da Onkologie ein hochinnovativer und umsatzstarker Bereich ist. Advisory-Board-Teilnahmen, Referenten-Engagements und Beratungsverträge müssen gemäß dem EFPIA-Transparenzcodex und den Vorgaben der Bundesärztekammer offengelegt werden. Typische Honorare für Advisory-Board-Teilnahmen (halbtägig) liegen bei 1.500 bis 3.500 Euro.

Weiteres Potenzial bieten Fortbildungsveranstaltungen und Online-Lehrangebote. Onkologen, die als Kursleiter oder Referenten tätig sind, erzielen Honorare von 500 bis 3.000 Euro pro Einsatz. Wichtig: Alle Nebentätigkeiten müssen dem Arbeitgeber (bei Klinikärzten) oder der KV (bei Niedergelassenen) gemeldet werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Onkologen, bei regelmäßigen Gutachtertätigkeiten zu prüfen, ob die bestehende Berufshaftpflicht auch diese Tätigkeiten abdeckt. Gutachten gehören häufig nicht zum standardmäßig versicherten Leistungsumfang und erfordern einen eigenen Deckungsbaustein.

Quellen und weiterführende Informationen

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