Palliativmediziner aus Deutschland können in der Schweiz arbeiten, wenn sie die Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen und einen kantonalen Berufsausweis erhalten. Die Schweiz hat mit der EU ein Freizügigkeitsabkommen geschlossen, das auch für deutsche Ärzte relevant ist. Wer in der Schweiz tätig sein möchte, benötigt die Anerkennung seines Facharzttitels durch die FMH sowie die Berufsausübungsbewilligung des Zielkantons.

Hintergrund

Die Anerkennung erfolgt auf Basis des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU. Palliativmedizin ist als Schwerpunkttitel bei der FMH anerkannt. Die kantonalen Behörden prüfen neben der Weiterbildungsäquivalenz auch Sprachkenntnisse und einen einwandfreien Leumund. Viele Palliativmediziner finden in der Schweiz Stellen an Kantonsspitälern, in Hospizen oder spezialisierten Palliativstationen. Das Gehaltsniveau liegt deutlich über dem deutschen Niveau, jedoch sind die Lebenshaltungskosten ebenfalls höher. Steuerliche Aspekte der Doppelbesteuerung sollten frühzeitig geprüft werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Starten Sie die Anerkennung Ihres Facharzttitels frühzeitig bei der FMH. Holen Sie beglaubigte Kopien Ihrer deutschen Approbation und Weiterbildungsurkunde bei der Landesärztekammer an. Klären Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre bestehende Berufshaftpflicht grenzüberschreitend gilt oder ob Sie eine Schweizer Police benötigen. Prüfen Sie außerdem die Anforderungen an die Pensionskasse und die Sozialversicherungspflicht im Zielkanton.

Quellen

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