Palliativmediziner können vom Innovationsfonds profitieren, indem sie neue Versorgungsmodelle entwickeln und gemeinsam mit einer Krankenkasse als Förderprojekt einreichen. Der Fonds vergibt jährlich Millionenbeträge für innovative Versorgungskonzepte in der GKV. Gerade sektorenübergreifende Ansätze wie die Verzahnung von SAPV und stationärer Palliativversorgung sind förderfähig.

Hintergrund

Der Innovationsfonds wurde 2016 durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingerichtet und wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Er fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung mit insgesamt 200 Millionen Euro jährlich. Antragsberechtigte sind Krankenkassen zusammen mit Leistungserbringern oder Forschungseinrichtungen. Projekte zur frühzeitigen Palliativversorgung bei onkologischen Erkrankungen oder zur digitalen Symptomerfassung hatten in der Vergangenheit gute Förderchancen. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Ergebnisse werden vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet.

Praktische Hinweise für Ärzte

Suchen Sie frühzeitig eine GKV als Kooperationspartnerin, da sie als Antragsteller zwingend beteiligt sein muss. Formulieren Sie messbare Ziele und ein klares Evaluationskonzept. Nutzen Sie die Beratungsangebote des G-BA vor Antragstellung. Ärzteversichert informiert Sie zu Versicherungsfragen bei Modellprojekten und prüft, ob Ihr Versicherungsschutz Projektaktivitäten abdeckt.

Quellen

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