Pathologen können neben ihrer Haupttätigkeit Zusatzeinkünfte erzielen, etwa durch Gutachtertätigkeiten in gerichtlichen oder versicherungsrechtlichen Verfahren, durch Lehraufträge an Universitäten oder als Konsiliarpatologen für kleinere Einrichtungen ohne eigenes pathologisches Institut. Die digitale Pathologie eröffnet dabei neue Möglichkeiten der ortsunabhängigen Konsiliardiagnostik.
Hintergrund
Pathologen mit besonderer Expertise werden als gerichtliche Sachverständige, in zivilrechtlichen Haftungsverfahren oder bei Versicherungsleistungsfällen hinzugezogen. Gutachterhonorar ist steuerlich als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu deklarieren. Lehraufträge an Hochschulen werden häufig gering vergütet, bieten aber akademischen Status und Netzwerkvorteile. Über digitale Slide-Sharing-Plattformen kann eine fallbasierte Konsiliardiagnostik erbracht werden, die insbesondere Häusern ohne eigenes pathologisches Labor dient. Angestellte Pathologen benötigen für jede Nebentätigkeit die vorherige Genehmigung ihres Arbeitgebers.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie Nebentätigkeiten stets vorab mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer KV und holen Sie die Genehmigung schriftlich ein. Beauftragen Sie einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater mit der korrekten Erfassung der Nebeneinkünfte. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre bestehende Berufshaftpflicht Gutachtertätigkeiten abdeckt oder ob ein gesonderter Haftpflichtschutz nötig ist.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrecht
- KBV – Nebentätigkeiten von Vertragsärzten
- Bundeszentralamt für Steuern
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