Pathologen können Telemedizin vor allem in Form der Telepathologie nutzen, bei der digitalisierte histologische Präparate über Netzwerke übertragen und ferndiagnostiziert werden. Zusätzlich ermöglichen Videokonferenzen die Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen ohne physische Anwesenheit. Diese Entwicklung wurde durch leistungsfähigere Scanner und sichere Übertragungswege erheblich vorangetrieben.

Hintergrund

Die Telepathologie ist ein etabliertes Teilgebiet der digitalen Pathologie. Ganze-Schnitt-Digitalscanner (Whole Slide Imaging) erzeugen hochauflösende Bilder, die für Konsilbefundungen, Schnellschnittbefunde und Qualitätssicherung verwendet werden. Rechtlich ist dabei die ärztliche Verantwortung für Befunde eindeutig dem befundenden Arzt zuzuordnen. Die DSGVO-konforme Übertragung von Patientendaten muss durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet werden. Weiterbildungsveranstaltungen und Konferenzen werden zunehmend hybrid oder vollständig digital angeboten, was die Möglichkeiten für Pathologen zur Fortbildung ohne Reiseaufwand verbessert.

Praktische Hinweise für Ärzte

Stellen Sie sicher, dass Ihr Bildübertragungssystem die DSGVO-Anforderungen erfüllt und von einer zertifizierten Stelle betrieben wird. Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten bei Konsilbefunden im Konsiliarbericht. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht auch Telepathologie-Tätigkeiten als Konsiliar einschließt. Investieren Sie in eine ausreichend dimensionierte IT-Infrastruktur und schließen Sie eine Cyberversicherung ab.

Quellen

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