Pathologen können vom Innovationsfonds profitieren, indem sie neue Versorgungskonzepte wie digitale Schnellschnittdiagnostik, verbesserte Tumorzentren-Vernetzung oder molekularpathologische Versorgungsprojekte entwickeln und gemeinsam mit einer Krankenkasse beantragen. Der Fonds fördert sowohl neue Versorgungsformen als auch Versorgungsforschungsprojekte.

Hintergrund

Der Innovationsfonds beim G-BA stellt jährlich 200 Millionen Euro für innovative Konzepte in der GKV bereit. Pathologie-Projekte, die die Diagnostikqualität bei Tumorerkrankungen verbessern oder die Vernetzung von Pathologie mit onkologischen Zentren stärken, haben gute Förderperspektiven. Antragsberechtigt sind Krankenkassen gemeinsam mit Leistungserbringern. Pathologen sollten frühzeitig mit einer GKV in Kontakt treten und ein gemeinsames Projektkonzept entwickeln. Die Evaluation der Förderprojekte erfolgt durch das IQWiG, was eine evidenzbasierte Konzeption erfordert.

Praktische Hinweise für Ärzte

Entwickeln Sie ein klares Projektkonzept mit messbaren Endpunkten und einer nachvollziehbaren Versorgungslogik. Suchen Sie eine GKV als Pflichtantragstellerin und binden Sie ggf. weitere Partner wie Tumorzentren oder Universitätsinstitute ein. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei Forschungsprojekten. Lassen Sie Kooperationsverträge vorab rechtlich prüfen.

Quellen

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