Psychiater haben aufgrund ihrer Qualifikation vielfältige Möglichkeiten, neben ihrer Haupttätigkeit zusätzliche Einkünfte zu erzielen. Besonders gefragt sind Gutachtertätigkeit, Supervisionen und Online-Beratungsformate. Dabei sind berufsrechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gutachtertätigkeit für Gerichte, Sozialgerichte und Rentenversicherung ist lukrativ und gut planbar
- Supervision für Psychotherapeuten und Ärzte in Weiterbildung kann mehrere tausend Euro monatlich einbringen
- Online-Beratungsplattformen und Telemedizin bieten flexible Zusatzverdienstmöglichkeiten
Ausführliche Antwort
Gerichtsgutachten im Bereich Psychiatrie werden nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet, mit einem Stundensatz von 130 bis 170 Euro für Fachärzte mit psychiatrischer Expertise. Rentenversicherungsgutachten für die Deutsche Rentenversicherung werden nach einem eigenen Vergütungssystem abgerechnet und können bei umfangreicheren Gutachten mehrere hundert Euro einbringen. Sozialgerichtliche Gutachten zu Erwerbsminderungsrenten sind ebenfalls ein etabliertes Tätigkeitsfeld.
Supervision für Psychotherapeuten in Ausbildung ist ein weiteres lukratives Feld: Supervisionsstunden werden mit 80 bis 150 Euro abgerechnet und können flexibel im Einzelsetting oder in Gruppen angeboten werden. Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Supervisionsausbildung bei einer Fachgesellschaft wie der DGSv oder DGKJP. Gruppensupervision mit vier bis sechs Teilnehmern ermöglicht bis zu 600 Euro pro Sitzungsstunde.
Über Telemedizinplattformen wie TeleClinic, Livi oder Almeda können Psychiater Erstgespräche und psychiatrische Konsultationen anbieten. Das Honorar liegt plattformabhängig bei 40 bis 80 Euro pro Sitzung nach Abzug der Plattformgebühr. Eigene digitale Angebote wie Online-Kurse zur Stressbewältigung oder psychoedukativen Programmen sind ein weiterer Wachstumsmarkt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Psychiater, die Nebentätigkeiten aufnehmen, sollten ihren Arbeitgeber informieren und die Genehmigungspflicht prüfen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass für Gutachter- und Supervisionstätigkeiten eine separate Berufshaftpflicht erforderlich sein kann, wenn der Hauptarbeitgeber diese nicht abdeckt. Ein Gespräch mit dem Makler klärt etwaige Schutzlücken schnell.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – JVEG Gutachtenvergütung
- Bundesärztekammer – Nebentätigkeit und Berufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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