Radiologen können neben ihrer Haupttätigkeit Zusatzeinkünfte erzielen, vor allem durch Teleradiologie für andere Einrichtungen, Gutachtertätigkeiten in Haftungsfällen oder Beiratstätigkeiten bei Medizintechnikunternehmen. Die zunehmende Verbreitung digitaler Bildgebung erleichtert dabei ortsunabhängige Nebentätigkeiten erheblich.
Hintergrund
Teleradiologie ermöglicht es Radiologen, Befunde für andere Praxen oder Krankenhäuser ortsunabhängig und zeitflexibel zu erstellen, etwa als Bereitschaftsdienst für kleinere Kliniken ohne eigenen Radiologen. Gutachtertätigkeiten in medizinrechtlichen Verfahren werden von Gerichten und Versicherungen nachgefragt. Beiratstätigkeiten bei Medizintechnikherstellern oder Pharmaunternehmen bieten attraktive Honorare, erfordern aber die Offenlegung von Interessenkonflikten gemäß ärztlicher Berufsordnung. Angestellte Radiologen benötigen die Genehmigung ihres Arbeitgebers für Nebentätigkeiten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Holen Sie vor Aufnahme einer Nebentätigkeit die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers schriftlich ein. Versteuern Sie Honorare aus Teleradiologie und Gutachten als freiberufliche Einkünfte. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre bestehende Haftpflicht Teleradiologie-Tätigkeiten als Konsiliar abdeckt. Achten Sie bei Kooperationen mit der Industrie auf die Transparenzpflichten der FSA-Kodizes.
Quellen
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