Radiologen nutzen Telemedizin vor allem in der Form der Teleradiologie, bei der digitale Bilder über sichere Netzwerke übertragen und von einem nicht am Aufnahmeort befindlichen Arzt befundet werden. Dies ermöglicht eine Versorgung rund um die Uhr und die Einbindung von Spezialisten bei komplexen Befunden.

Hintergrund

Die Teleradiologie ist gesetzlich im Strahlenschutzgesetz geregelt, das klare Anforderungen an die verantwortlichen Ärzte stellt. Der teleradiologisch tätige Arzt muss die notwendige Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Technisch sind sichere, verschlüsselte Übertragungskanäle vorgeschrieben. Die KBV hat Teleradiologie in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Größere Teleradiologenverbünde bieten Nacht- und Wochenenddienste für Kliniken ohne 24-Stunden-Besetzung an und schaffen damit neue Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten für Radiologen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob Ihre Fachkunde im Strahlenschutz für die teleradiologische Tätigkeit ausreicht. Nutzen Sie ausschließlich zertifizierte und verschlüsselte Übertragungssysteme. Klären Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht Teleradiologie-Aktivitäten als Konsiliar einschließt. Schließen Sie außerdem eine Cyberversicherung ab, um sich gegen Datenverlust oder Angriffe zu schützen.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →