Rechtsmediziner können neben ihrer Haupttätigkeit Zusatzeinkünfte erzielen, vor allem durch gerichtlich angeordnete Gutachten, private Gutachteraufträge von Versicherungen oder Anwälten sowie durch Lehraufträge und Fortbildungsvorträge. Die Kombination aus medizinischer und juristischer Expertise macht Rechtsmediziner zu gefragten Sachverständigen.

Hintergrund

Als gerichtliche Sachverständige erhalten Rechtsmediziner Honorare nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Private Gutachtenaufträge durch Versicherungsgesellschaften, Anwaltskanzleien oder Unternehmen unterliegen freien Honorarvereinbarungen und können deutlich höhere Vergütungen erzielen. Lehraufträge an Juristischen oder Medizinischen Fakultäten bieten akademische Präsenz und Netzwerkpflege. Fortbildungsreferate bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden zu Themen wie Todesursachenklärung oder Spurensicherung sind ein weiteres Betätigungsfeld. Alle Nebeneinkünfte sind steuerlich als freiberufliche Einkünfte zu deklarieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie sich als gerichtlicher Sachverständiger bei den Landgerichten Ihres Bezirks registrieren. Nutzen Sie einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater für die korrekte Erfassung der Honorare. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht Gutachtertätigkeiten einschließt, oder ob ein gesonderter Schutz empfehlenswert ist.

Quellen

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