Rechtsmediziner können Telemedizin einsetzen, um Obduktionsfotografien und -berichte digital an Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Kooperationspartner zu übermitteln, Konsilien mit Spezialisten per Videokonferenz durchzuführen und an interdisziplinären Fallbesprechungen ortsunabhängig teilzunehmen. Die klassische Telemedizin im Sinne von Videosprechstunden ist in der Rechtsmedizin weniger relevant.
Hintergrund
In der Rechtsmedizin steht die sichere und rechtskonforme Übertragung von Befunden und Bilddaten im Vordergrund. Die Übermittlung sensibler Obduktionsdaten an Behörden muss verschlüsselt und manipulationssicher erfolgen. Die Telematikinfrastruktur (TI) bietet dafür eine bundesweit einheitliche sichere Kommunikationsplattform. Digitale Aktensysteme, die von Staatsanwaltschaften und Gerichten verwendet werden, ermöglichen die direkte digitale Einreichung von Gutachten. Videokonferenzen für Zeugenanhörungen oder Gutachtenerläuterungen vor Gericht sind rechtlich zulässig und werden zunehmend praktiziert.
Praktische Hinweise für Ärzte
Nutzen Sie verschlüsselte und zertifizierte Kommunikationswege für die Übertragung sensibler Befunddaten. Stimmen Sie die technischen Anforderungen mit den jeweiligen Behörden ab. Ärzteversichert berät Sie zur Cyberversicherung für den Schutz sensibler rechtsmedizinischer Daten und zum allgemeinen Haftpflichtschutz bei digitaler Kommunikation.
Quellen
- Bundesärztekammer – Telemedizin
- Gematik – Sichere Kommunikation
- BSI – IT-Sicherheit im Gesundheitswesen
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