Rechtsmediziner können vom Innovationsfonds profitieren, indem sie Projekte zur Verbesserung der Todesursachenerfassung, zur Digitalisierung der Obduktionsdiagnostik oder zur interdisziplinären Qualitätssicherung bei unklaren Todesfällen entwickeln und gemeinsam mit einer Krankenkasse beantragen. Solche Projekte haben gesellschaftlich hohe Relevanz und können zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen.
Hintergrund
Der Innovationsfonds beim G-BA fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Rechtsmedizinische Projekte können insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung bei plötzlichem Kindstod, bei Sterblichkeitsstatistiken oder bei der Prävention von vermeidbaren Todesfällen förderfähig sein. Antragsberechtigte sind Krankenkassen gemeinsam mit Leistungserbringern, wozu auch rechtsmedizinische Institute gehören können. Die formalen Anforderungen an Projektanträge sind hoch und erfordern eine evidenzbasierte Konzeption mit klar messbaren Endpunkten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Entwickeln Sie ein Projektkonzept mit klarer Versorgungsrelevanz und identifizierbaren Zielgrößen. Gewinnen Sie eine GKV als Kooperationspartnerin. Nutzen Sie die Beratungsangebote des G-BA vor Antragstellung. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei Forschungskooperationen und prüft, ob Projekthaftungsrisiken abgedeckt sind.
Quellen
- G-BA – Innovationsfonds
- GKV-Spitzenverband – Innovationsfonds
- Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
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