Sportmediziner können Telemedizin nutzen, um Athleten bei Fragen zur Trainingsgestaltung, Ernährung und Regeneration per Videosprechstunde zu beraten, Folgebehandlungen nach Verletzungen digital zu begleiten und Trainings- sowie Fitnessdaten aus Wearables mit Patienten gemeinsam auszuwerten. Die Nachfrage nach ortsunabhängiger sportmedizinischer Beratung wächst.

Hintergrund

Videosprechstunden sind nach EBM-Nr. 01439 abrechnungsfähig und müssen über zertifizierte Plattformen nach §291g SGB V erfolgen. Für reine Beratungsleistungen ohne körperliche Untersuchung eignet sich die Telemedizin besonders gut. Die Einbindung von Fitness-Trackern und Wearable-Daten in die telemedizinische Beratung ist technisch möglich, erfordert aber DSGVO-konforme Datenverarbeitungsvereinbarungen. Sportverbände nutzen zunehmend Telemedizin für die Betreuung von Athleten an verschiedenen Trainingsstandorten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Nutzen Sie nur KBV-zertifizierte Videosprechstundensysteme für die GKV-Abrechnung. Holen Sie vor der ersten Videosprechstunde eine datenschutzkonforme Einwilligung des Patienten ein. Klären Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht telemedizinische Behandlungen umfasst. Schließen Sie eine Cyberversicherung ab, um sich gegen Datenschutzverletzungen abzusichern.

Quellen

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