Unfallchirurgen verfügen über operative Fertigkeiten, die in verschiedenen Kontexten gefragt sind. Gutachtertätigkeit für Berufsgenossenschaften, Honorararzteinsätze und industrielle Beratertätigkeiten bieten attraktive Einnahmemöglichkeiten neben der Hauptanstellung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • H-Arzt-Status bei der Berufsgenossenschaft ermöglicht gesonderte Vergütung für Unfallverletzte
  • Gutachten im Auftrag von BG-Kliniken und Gerichten sind gefragt und gut bezahlt
  • Honorararzteinsätze bei unterbesetzten Kliniken werden mit 80 bis 150 Euro pro Stunde vergütet

Ausführliche Antwort

Unfallchirurgen mit dem Status als Durchgangsarzt (D-Arzt) oder Handchirurg (H-Arzt) bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erzielen automatisch Sondervergütungen für die Erst- und Nachuntersuchung von Arbeitsunfallverletzten. Diese Leistungen werden nach dem UV-GOÄ abgerechnet und liegen teilweise deutlich über den Kassentarifen.

Die Gutachtertätigkeit für Berufsgenossenschaften, private Unfallversicherungen und Gerichte ist für Unfallchirurgen ein lukratives Feld. Ein chirurgisches Rentengutachten kann 500 bis 2.000 Euro einbringen, je nach Umfang und Auftraggeber. Für regelmäßige Gutachten bietet sich die Mitgliedschaft in einer gutachterlichen Vereinigung oder bei ADAC-Gutachterzentren an.

Hospitationen und Weiterbildungskurse zu operativen Techniken (Arthroskopie, Endoprothetik) eignen sich als Dozenten-Tätigkeit für Kollegen in Weiterbildung. Fachgesellschaften wie die DGU vergüten Referenten bei Kongressveranstaltungen, dazu kommen Reisekosten und Übernachtung. Industriekooperationen mit Implantatfirmen bei Anwenderschulungen sind ebenfalls möglich, aber an strenge Transparenzregeln geknüpft.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Unfallchirurgen, die operativ auch als Honorarärzte tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflicht diese Einsätze einschließt. Ärzteversichert klärt für Unfallchirurgen, welcher Versicherungsschutz für operative Nebentätigkeiten außerhalb der Hauptanstellung erforderlich ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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