Unfallchirurgen können Telemedizin nutzen, um Nachsorgetermine nach Operationen als Videosprechstunde durchzuführen, Wundheilungsverläufe per Foto oder Video zu beurteilen und bei komplexen Fällen digitale Konsilien mit Kollegen anderer Fachrichtungen zu ermöglichen. Dies entlastet die Praxis und bietet Patienten mehr Flexibilität.
Hintergrund
Die KBV hat telemedizinische Leistungen in den EBM aufgenommen, darunter Videosprechstunden nach Nr. 01439. Für unkomplizierte Nachsorgegespräche nach Frakturen oder Weichteiloperationen ist die Videosprechstunde eine geeignete Alternative zum persönlichen Termin. Digitale Bildübertragung ermöglicht es, Röntgen- oder CT-Bilder sicher an Kollegen zu übermitteln. Die Telematikinfrastruktur bietet hierfür sichere Kommunikationskanäle. DSGVO-konforme Einwilligungen der Patienten sind Voraussetzung für die telemedizinische Behandlung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Setzen Sie zertifizierte Videosprechstundensysteme gemäß §291g SGB V ein. Definieren Sie klare Kriterien, welche Nachsorgetermine telemedizinisch geeignet sind. Klären Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht Telemedizin einschließt. Schließen Sie eine Cyberversicherung für den Schutz sensibler Patientendaten ab.
Quellen
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