Urologen können neben ihrer Haupttätigkeit Zusatzeinkünfte erzielen, etwa durch Gutachtertätigkeiten für Gerichte und Versicherungen, Referenten- oder Lehraufträge, Kooperationen mit der Pharmaindustrie oder durch eine Privatsprechstunde als Ergänzung zur Kassenpraxis. Die ärztliche Berufsordnung setzt dabei klare Grenzen.

Hintergrund

Urologen sind als Gutachter in Verfahren wegen medizinischer Behandlungsfehler, für Berufsunfähigkeitsversicherungen oder bei versicherungsrechtlichen Fragen gefragt. Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen von Fachgesellschaften oder Pharmaunternehmen erhalten Honorare, die den Transparenzkodizes der Industrie unterliegen. Privatsprechstunden als ergänzendes Angebot zur gesetzlichen Kasse sind rechtlich zulässig, solange die Trennung von GKV- und PKV-Behandlung gewährleistet ist. Angestellte Urologen benötigen für Nebentätigkeiten die Genehmigung des Arbeitgebers.

Praktische Hinweise für Ärzte

Klären Sie Nebentätigkeiten stets vorab mit Arbeitgeber oder KV und dokumentieren Sie die Genehmigung. Nutzen Sie einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater für die korrekte Deklaration der Honorare. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht Gutachtertätigkeiten abdeckt oder ob ein Zusatzschutz sinnvoll ist.

Quellen

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