Urologen können Telemedizin gezielt für Patienten mit chronischen urologischen Erkrankungen wie Inkontinenz, benigner Prostatahyperplasie oder nach onkologischen Operationen einsetzen. Videosprechstunden erlauben eine regelmäßige Verlaufskontrolle ohne aufwändige Fahrten für den Patienten. Befundbesprechungen nach Labortests oder bildgebenden Untersuchungen können ebenfalls telemedizinisch erfolgen.
Hintergrund
Die KBV hat die Videosprechstunde in den EBM aufgenommen, was eine Abrechnung nach Nr. 01439 ermöglicht. Technisch ist ausschließlich ein nach §291g SGB V zertifiziertes System zu nutzen. DSGVO-konforme Einwilligungen müssen vor dem ersten Videokontakt vorliegen. DiGA für Inkontinenztherapie können als Ergänzung zur telemedizinischen Begleitung verschrieben werden. Die Kombination aus DiGA und Videosprechstunde bietet einen modernen Behandlungspfad für Inkontinenz ohne notwendige Präsenztermine.
Praktische Hinweise für Ärzte
Definieren Sie klare Indikationskriterien für telemedizinische Termine in Ihrer Praxis. Informieren Sie Patienten über die technischen Voraussetzungen. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht telemedizinische Behandlungen einschließt. Schließen Sie eine Cyberversicherung ab und schulen Sie Ihr Praxisteam in Datenschutzfragen.
Quellen
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