Zahnärzte aus Deutschland können in der Schweiz praktizieren, sofern sie ihre Ausbildung durch die Schweizer Zahnärztegesellschaft SSO oder die Schweizerische Medizinalberufekommission (MEBEKO) anerkennen lassen und den kantonalen Berufsausweis erhalten. Die Nachfrage nach deutschen Zahnärzten in der Schweiz ist hoch, da viele schweizer Praxen qualifiziertes Personal suchen.

Hintergrund

Die Anerkennung des deutschen Zahnarzttitels in der Schweiz basiert auf dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU und dem Medizinalberufegesetz. Das schweizer Zahnarztexamen ist dem deutschen in der Regel gleichwertig. Die kantonalen Behörden verlangen neben Fachkunde-Nachweisen auch Sprachzertifikate und Strafregisterauszüge. In der Schweiz arbeiten Zahnärzte entweder in angestellter Funktion in Praxen oder als selbständige Praxisinhaber. Das Lohnniveau ist erheblich höher als in Deutschland, die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls. Eigenpraxen erfordern eine Kassenzulassung nach kantonalem Recht.

Praktische Hinweise für Ärzte

Beantragen Sie die Anerkennung Ihres Zahnarzttitels bei der MEBEKO oder der SSO und legen Sie alle notwendigen Dokumente vor. Klären Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht auch in der Schweiz greift. Informieren Sie sich über die kantonalen Kassenzulassungsvoraussetzungen, wenn Sie eine eigene Praxis eröffnen möchten. Holen Sie steuerliche Beratung für grenzüberschreitende Einkünfte ein.

Quellen

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