Telemedizin in der Zahnmedizin ist im Vergleich zur Allgemeinmedizin eingeschränkter, weil viele zahnärztliche Leistungen eine physische Untersuchung erfordern. Dennoch gibt es sinnvolle Anwendungsfälle.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Telekonsultationen eignen sich für Erstgespräche, Nachsorge nach Behandlungen und Beratung zu Prophylaxe und Mundhygiene.
- Digitale Fotoübermittlung und Videokonsultation ermöglichen die Beurteilung von Zahnschmerzen, Zahnfleischveränderungen oder Prothesenproblemen ohne physischen Kontakt.
- GOÄ-Abrechnung von Telekonsultationen ist möglich, GKV-Abrechnung über BEMA für Telesprechstunden wurde erweitert.
Ausführliche Antwort
Zahnärztliche Telemedizin hat drei Hauptanwendungsfelder: erstens die Triage (Dringlich oder nicht?), zweitens die Nachsorge nach Behandlungen (Heilungsverlauf bei Extraktionen, Implantaten) und drittens die Präventionsberatung (Mundhygieneinstruktion für Patienten, die die Praxis nicht aufsuchen können).
Für die Triage können Patienten über eine App oder Videotelefon Fotos ihrer Zähne und Symptombeschreibungen übermitteln. Der Zahnarzt entscheidet, ob ein sofortiger Termin notwendig ist (akuter Abszess, Schmerzen) oder ob eine ambulante Behandlung in den nächsten Tagen ausreicht. Das entlastet die Notaufnahmen und steigert die Patientenzufriedenheit.
Rechtlich gilt: Zahnärzte dürfen keine Diagnose allein aufgrund eines Fotos stellen. Eine Telekonsultation ersetzt keine klinische Untersuchung. DSGVO-konforme Plattformen wie Doctolib, Teleclinic oder VideoIdent sind für zahnärztliche Telesprechstunden geeignet.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die Telekonsultationen anbieten, ihre Berufshaftpflicht um das Tätigkeitsmerkmal "Fernbehandlung" zu erweitern. Nicht alle Standard-Policen decken telemedizinische Konsultationen ab. Ein kurzer Check beim Versicherer klärt die Deckungssituation in wenigen Minuten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Telemedizin in der Zahnmedizin
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Telekonsultation
- Bundesgesundheitsministerium – Digitale Gesundheitsversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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