Zahnärzte können vom Innovationsfonds profitieren, indem sie neue Versorgungskonzepte für die Mundgesundheit entwickeln, etwa zur digitalen Prävention, zur verbesserten Zahnprophylaxe bei vulnerablen Gruppen oder zur vernetzten Versorgung von Patienten mit systemischen Erkrankungen und oralen Manifestationen. Gemeinschaftlich mit einer Krankenkasse können solche Projekte beantragt werden.
Hintergrund
Der Innovationsfonds fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung in der GKV. Zahnarztrelevante Projekte zur Früherkennung von Mundkrebs, zur besseren Versorgung von Pflegebedürftigen mit Mundgesundheitsproblemen oder zur Kariesprävention durch digitale Anwendungen wurden bereits gefördert. Antragsberechtigte sind Krankenkassen gemeinsam mit Leistungserbringern wie Zahnarztpraxen, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder Forschungseinrichtungen. Projektanträge müssen klare Zielsetzungen und Evaluationskonzepte beinhalten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Kontaktieren Sie Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung als möglichen Kooperationspartner für Innovationsfondsprojekte. Entwickeln Sie ein Konzept mit eindeutigen messbaren Outcomes. Gewinnen Sie eine GKV als Pflichtantragstellerin. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei Modellprojekten. Nutzen Sie die kostenlose Beratung des G-BA vor Antragstellung.
Quellen
- G-BA – Innovationsfonds
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – KZBV
- GKV-Spitzenverband – Innovationsfonds
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