Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge bezeichnet die drei steuerlichen Schichten, in die Vorsorgeprodukte in Deutschland eingeteilt sind: die Basisversorgung (Rürup, gesetzliche Rente), die betriebliche Altersversorgung und die private Zusatzversorgung. Eine Kündigung oder ein Wechsel ist für jede Schicht gesondert zu betrachten, da unterschiedliche Fristen und steuerliche Konsequenzen gelten.

Hintergrund

Schicht 1 umfasst die gesetzliche Rente und Rürup-Rente, die nicht kündbar sind, sondern nur beitragsfrei gestellt werden können. Schicht 2 enthält betriebliche Altersversorgungsprodukte wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, bei denen eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Schicht 3 umfasst private Rentenversicherungen und Fondspolicen, die regulär zum Ende der Vertragslaufzeit oder außerordentlich mit Fristen kündbar sind. Steuerliche Rückforderungen bei vorzeitiger Auflösung von geförderten Produkten sind möglich und sollten vorab geprüft werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Analysieren Sie vor jeder Kündigung die steuerlichen Auswirkungen mit einem Steuerberater. Ärzteversichert prüft mit Ihnen, ob ein Wechsel oder eine Beitragsfreistellung wirtschaftlicher ist als eine Kündigung. Prüfen Sie auch Alternativen wie Tarif- oder Anbieterwechsel innerhalb derselben Schicht. Dokumentieren Sie Kündigungen und Wechsel schriftlich mit nachvollziehbarem Zugang.

Quellen

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