Eine Abmahnung kann nicht „gekündigt" werden, aber sie verliert nach einer angemessenen Zeit ihre Wirkung. Praxisinhaber, die eine fehlerhafte Abmahnung ausgesprochen haben, können diese zurücknehmen und aus der Personalakte entfernen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Abmahnung verliert ihre arbeitsrechtliche Wirkung nach zwei bis drei Jahren, wenn in dieser Zeit kein weiteres gleichartiges Fehlverhalten auftrat.
  • Fehlerhafte oder ungerechtfertigte Abmahnungen müssen auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Personalakte entfernt werden (BAG-Rechtsprechung).
  • Praxisinhaber können eine Abmahnung schriftlich zurückziehen, wenn sie fehlerhaft war oder der Sachverhalt sich anders dargestellt hat.

Ausführliche Antwort

Eine Abmahnung ist kein Dauerzustand. Sie dient als Warnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung und muss das konkrete Fehlverhalten, das Datum und eine klare Rüge enthalten. Fehlt eine dieser Komponenten, ist die Abmahnung unwirksam und kann auf Klage des Mitarbeiters aus der Personalakte zu entfernen sein.

Praxisinhaber, die eine Abmahnung zurückziehen möchten, erstellen ein schriftliches Rücknahmeschreiben, das dem Mitarbeiter ausgehändigt und zur Personalakte genommen wird. Dies kann sinnvoll sein, wenn neue Erkenntnisse einen anderen Sachverhalt belegen oder ein konstruktives Arbeitsverhältnis wiederhergestellt werden soll. Die Rücknahme verhindert außerdem mögliche Schadenersatzansprüche nach § 823 BGB, wenn die Abmahnung sachlich unzutreffend war.

Bei einem Wechsel des Praxisinhabers, etwa durch Praxisverkauf, gehen alle Arbeitsverhältnisse und Personalakten nach § 613a BGB auf den Erwerber über. Abmahnungen in der Personalakte behalten ihre Wirksamkeit, was bei der Due Diligence eines Praxiskaufs geprüft werden sollte.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, bei Personalstreitigkeiten stets einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Eine fehlerhafte Abmahnung kann bei einer anschließenden Kündigung die gesamte Kündigung unwirksam machen und zu teuren Weiterbeschäftigungsansprüchen führen. Eine Praxis-Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten solcher Beratungen ab.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →