Im Praktischen Jahr (PJ) arbeiten Medizinstudierende unter ärztlicher Aufsicht in Krankenhäusern und Praxen. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist dabei sinnvoll und in einigen Ausbildungsstätten sogar vorgeschrieben. Zudem sollten PJ-Studenten auf Unfall- und Krankenversicherungsschutz achten.
Hintergrund
Rechtlich werden PJ-Studenten im Rahmen ihrer Ausbildungstätigkeit in der Regel durch die Haftpflichtversicherung der Ausbildungsstätte abgedeckt. Dennoch empfehlen sich günstige studentische Berufshaftpflichttarife als eigene Absicherung, besonders für Tätigkeiten außerhalb des offiziellen PJ. Einige private Krankenversicherungen bieten günstige PJ-Anwartschaften an, die einen nahtlosen Übergang in die PKV nach dem Studium ermöglichen. Die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft deckt Unfälle auf dem Weg zur Ausbildungsstätte und während der Tätigkeit ab. Wer nach dem PJ wechseln möchte, sollte bestehende Anwartschaften oder Studentenverträge rechtzeitig prüfen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie mit der Ausbildungsstätte, welcher Haftpflichtschutz besteht und ob eine eigene Police erforderlich ist. Ärzteversichert bietet günstige Einstiegslösungen für Medizinstudierende im PJ und berät zu PKV-Anwartschaften für den Übergang nach Studienabschluss. Beginnen Sie die Versicherungsplanung bereits im letzten Studienjahr, um günstige Einstiegskonditionen zu sichern.
Quellen
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