Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für alle approbierten Ärzte in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und kann daher nicht gekündigt werden. Eine Kündigung würde den Verlust der Berufsausübungserlaubnis bedeuten. Ein Wechsel der zuständigen Kammer ist jedoch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland notwendig und möglich.
Hintergrund
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesärztekammer, der alle Ärzte anzugehören, die dort ihren Haupttätigkeitsort haben. Bei einem Umzug oder Stellenwechsel in ein anderes Bundesland muss die Mitgliedschaft bei der neuen Landesärztekammer beantragt und bei der alten abgemeldet werden. Die Ärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Die Beitragshöhe variiert je nach Bundesland und Einkommenshöhe. Kammerbeiträge sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
Praktische Hinweise für Ärzte
Melden Sie sich bei einem Bundeslandwechsel unverzüglich bei der neuen Ärztekammer an und informieren Sie die bisherige Kammer über den Wegzug. Ärzteversichert hilft Ihnen bei der Orientierung, welche regionalen Besonderheiten die neue Kammer bietet. Prüfen Sie auch, ob Ihre Zulassung bei der KV in das neue Bundesland übertragen werden muss.
Quellen
- Bundesärztekammer – Mitgliedschaft
- Bundesärztekammer – Zuständige Kammern
- KBV – Zulassung Vertragsarzt
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