Allgemeinmediziner auf dem Land stehen vor besonderen Herausforderungen bei der Beendigung oder Übergabe ihrer Praxis, da Landarztförderung, Zulassungsbeschränkungen und die Versorgungspflicht wichtige Faktoren sind. Die Kündigung der Kassenzulassung ist möglich, aber an strikte Fristen geknüpft.

Hintergrund

Vertragsärzte können ihre Zulassung beim Zulassungsausschuss der KV freiwillig zurückgeben. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat zum Quartalsende, in der Praxis sollte aber eine Übergabe an einen Nachfolger angestrebt werden. Landarztförderprogramme der Bundesländer können Rückzahlungspflichten auslösen, wenn Mindestbindungszeiten nicht erfüllt werden. Praxisabgaben in unterversorgten Gebieten genießen besondere Privilegien im Zulassungsrecht und können leichter auf Nachfolger übertragen werden. Die Kassenärztliche Vereinigung vermittelt aktiv bei der Praxisnachfolge in Mangelgebieten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie Ihre KV rechtzeitig über Ihre Praxisaufgabeabsicht und nutzen Sie die Nachfolgevermittlung der KV. Prüfen Sie Ihre Förderverträge auf etwaige Rückzahlungsklauseln. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei Praxisübergabe und Nachmeldefristen in der Berufshaftpflicht nach Praxisaufgabe. Planen Sie die Praxisübergabe mindestens ein bis zwei Jahre im Voraus.

Quellen

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