Ärzte haben in der Regel mehrere Altersvorsorgeprodukte in verschiedenen Schichten, vom Versorgungswerk über Rürup-Rente bis zur privaten Rentenversicherung. Jedes Produkt hat eigene Regeln für Kündigung, Beitragsfreistellung oder Wechsel. Eine überlegte Strategie ist wichtig, um steuerliche Nachteile und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Hintergrund
Das Versorgungswerk ist nicht kündbar, sondern kann nur beitragsfrei gestellt werden. Rürup-Renten können ebenfalls nicht ausgezahlt, aber beitragsfrei gestellt werden. Private Rentenversicherungen sind kündbar, unterliegen aber Stornoabzügen und verlieren die angesammelten Überschussanteile. Direktversicherungen als betriebliche Altersversorgung unterliegen Schutzfristen und können nicht vor dem 62. Lebensjahr ohne Verluste aufgelöst werden. Steuerliche Förderung bei Rürup und betrieblicher Altersversorgung wird bei vorzeitiger Auflösung teilweise zurückgefordert.
Praktische Hinweise für Ärzte
Analysieren Sie Ihre Altersvorsorgestruktur mit einem auf Ärzte spezialisierten Berater, bevor Sie Änderungen vornehmen. Ärzteversichert erstellt mit Ihnen eine Übersicht Ihres Versicherungsportfolios und zeigt Optimierungspotenziale auf. Prüfen Sie Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung, um Ansprüche zu erhalten. Lassen Sie sich bei Vertragswechseln steuerlich beraten.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Altersvorsorge
- GDV – Altersvorsorge
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
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