Anästhesisten haben aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit einen besonderen Bedarf an einer Berufshaftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen. Diese Spezialtarife können zum Vertragsende unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist gewechselt werden. Dabei ist die Nachhaftung entscheidend.
Hintergrund
Anästhesiologische Tätigkeiten zählen versicherungstechnisch zu den Hochrisikobereichen. Schäden können oft erst lange nach dem Eingriff festgestellt werden, weshalb die Nachhaftungsklausel im Vertrag besondere Bedeutung hat. Eine ausreichende Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro pro Schadensfall ist Mindeststandard; empfohlen werden fünf bis zehn Millionen Euro. Bei einem Wechsel ist darauf zu achten, dass der neue Vertrag auch Schadensfälle aus der vorherigen Tätigkeit abdeckt oder der alte Vertrag eine ausreichende Nachhaftung gewährt. Schlimmstenfalls sollte eine Einschlussvereinbarung beim neuen Versicherer für alte Taten vereinbart werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie vor einem Wechsel die Nachhaftungsregelung Ihres aktuellen Vertrages. Ärzteversichert vergleicht für Sie spezialisierte Anästhesie-Haftpflichttarife und achtet auf ausreichende Deckungssummen und Nachhaftungsschutz. Kündigen Sie erst, wenn ein gleichwertiger oder besserer Schutz zugesagt ist. Dokumentieren Sie den Wechsel sorgfältig.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →