Ärzte, die im medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellt sind, können ihren Arbeitsvertrag nach den gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen beenden. Dabei sind etwaige Wettbewerbsverbote, Rückzahlungsklauseln für Fort- und Weiterbildung sowie Regelungen zur Kassenarztzulassung zu beachten.

Hintergrund

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach §622 BGB vier Wochen, kann aber vertraglich verlängert sein. Leitende Ärzte oder Ärzte mit langer Betriebszugehörigkeit haben verlängerte Fristen. Nachvertragsliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn sie räumlich und zeitlich beschränkt sind und eine angemessene Karenzentschädigung vorgesehen ist. Bei einem Stellenwechsel innerhalb des gleichen KV-Bezirks sind keine neuen Zulassungsanträge erforderlich. Kassenarztzulassungen verbleiben beim MVZ als Träger, nicht beim Arzt persönlich, was beim Austritt zu Verhandlungen über die Mitnahme der Zulassung führen kann.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote, bevor Sie kündigen. Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Klären Sie frühzeitig mit dem MVZ die Frage der Kassenarztzulassung. Ärzteversichert berät Sie zu versicherungsrechtlichen Aspekten bei einem Stellenwechsel, insbesondere zur Berufshaftpflicht.

Quellen

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