Die Arbeitgeberhaftpflicht schützt Arztpraxen als Arbeitgeber vor Schadensersatzansprüchen, die Mitarbeiter infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten geltend machen, soweit diese nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Ein Wechsel oder eine Kündigung dieser Versicherung ist möglich, muss aber unter Beachtung von Kündigungsfristen und der Vermeidung von Deckungslücken erfolgen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arbeitgeberhaftpflicht ist oft Teil der Betriebshaftpflichtversicherung und sichert Haftungsansprüche von Mitarbeitern ab
  • Kündigung zum Vertragsende mit dreimonatiger Frist ist der Standardweg für den Wechsel
  • Sonderkündigungsrecht nach Schadenfall oder bei Beitragserhöhung ermöglicht unterjährigen Wechsel

Ausführliche Antwort

Die Arbeitgeberhaftpflicht ist in Arztpraxen meist als Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen und nicht als eigenständige Police. Eine Kündigung muss daher entweder das Gesamtpaket betreffen oder in Absprache mit dem Versicherer den Baustein gesondert herauslösen. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsablaufdatum.

Für einen Wechsel empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Zunächst Angebote von mindestens drei anderen Versicherern einholen, anschließend die Konditionen vergleichen (Deckungssumme, Mitversicherung von Eigenschäden, Auslandsdeckung) und dann die alte Police fristgerecht kündigen, sobald der neue Vertrag in Kraft tritt. Ein nahtloser Übergang ohne Deckungslücke ist essenziell, da ein unfallbedingter Mitarbeiterschaden in der Übergangszeit erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Nach einem Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer in der Regel ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung zu. Auch bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung kann außerordentlich gekündigt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, beim Wechsel der Arbeitgeberhaftpflicht besonders auf die Nachhaftungsregelung zu achten: Schäden aus dem Zeitraum der alten Police, die erst nach dem Wechsel gemeldet werden, müssen vom alten oder neuen Versicherer gedeckt sein. Eine Überschneidung oder Rückwärtsdeckung im neuen Vertrag schafft Sicherheit.

Quellen und weiterführende Informationen

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