Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die Betreuung durch einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wer den Anbieter wechseln möchte, muss die Vertragslaufzeiten und gesetzlichen Pflichten kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Praxen mit mindestens einem Angestellten müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.
- Für Praxen unter 10 Mitarbeitern ist das alternative Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft (BGW) möglich: einmalige Schulung plus Hotline statt laufendem Vertrag.
- Verträge mit Arbeitsschutzdienstleistern können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Ausführliche Antwort
Arztpraxen als Arbeitgeber haben nach dem ASiG und der DGUV-Vorschrift 2 die Pflicht, Mitarbeiter regelmäßig betriebsärztlich zu betreuen und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet für Kleinbetriebe ein vereinfachtes Alternativmodell an: Der Praxisinhaber absolviert eine Schulung und erhält danach Zugang zu einer telefonischen Beratungshotline. Dieses Modell kostet rund 200 bis 400 Euro einmalig.
Wer einen externen Betriebsarztdienst beauftragt hat, zahlt je nach Praxisgröße 300 bis 1.200 Euro jährlich. Diese Verträge laufen meist über ein Jahr mit automatischer Verlängerung. Vor der Kündigung sollte geprüft werden, ob die nächste Gefährdungsbeurteilung noch fällig ist, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist und bei einem laufenden Vertrag kostenfrei erfolgt.
Ein Wechsel des Anbieters ist problemlos möglich. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung. Wichtig ist, dass keine Betreuungslücke entsteht, da Verstöße gegen das ASiG Bußgelder von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen können.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, den Arbeitsschutz in den jährlichen Praxischeck einzubeziehen. Neben der betriebsärztlichen Pflichtbetreuung sollte auch die Arbeitsunfallversicherung über die BGW auf Vollständigkeit geprüft werden, damit alle Mitarbeiter korrekt versichert sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitssicherheitsgesetz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisführung
- GDV – Betriebliche Versicherungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →