Ärzte, die beruflich oder privat häufig ins Ausland reisen, benötigen eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung. Diese Verträge sind in der Regel Jahresverträge und können mit einmonatiger Frist zum Ablauf gekündigt werden. Ein Wechsel lohnt sich, wenn Leistungsumfang oder Preis nicht mehr stimmen.

Hintergrund

PKV-Versicherte haben im Ausland oft eingeschränkten Schutz, weshalb eine separate Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist. GKV-Versicherte sind in der EU über die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt, außerhalb der EU aber kaum. Auslandskrankenversicherungen übernehmen Behandlungskosten, Rücktransport und ärztliche Notfallversorgung. Jahresversicherungen für häufige Reisende sind deutlich günstiger als Einzelreisepolicen. Für Ärzte auf Auslandsrotationen oder bei humanitären Einsätzen gibt es spezielle Tarife, die auch berufliche Tätigkeiten im Ausland abdecken.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Ihre bestehende PKV einen Teil der Auslandsleistungen abdeckt. Ärzteversichert vergleicht Jahrestarife für häufig reisende Ärzte und berücksichtigt dabei auch berufliche Auslandsaktivitäten. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue abgeschlossen ist. Achten Sie auf Rücktransportkosten und medizinisch notwendige Evakuierung als Pflichtleistungen.

Quellen

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