Barrierefreiheit in der Arztpraxis ist keine kündbare Vereinbarung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz und Bauordnungsrecht. Arztpraxen müssen schrittweise barrierefrei zugänglich sein. Wer eine Praxis umbauen möchte, kann Fördermittel beantragen.
Hintergrund
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die entsprechenden Landesgesetze verpflichten öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen zur Barrierefreiheit. Bei Mietpraxen ist der Mieter für die Barrierefreiheit der Praxisräume verantwortlich, bauliche Maßnahmen am Gebäude müssen jedoch mit dem Vermieter abgestimmt werden. Fördermittel stehen über die KfW, regionale Förderprogramme und die Rentenversicherung für barrierefreie Umbaumaßnahmen bereit. Bei Neuanmietung oder Renovierung sollten Barrierefreiheitsanforderungen von Anfang an eingeplant werden. Nicht barrierefreie Praxen riskieren Beschwerden und im Extremfall behördliche Auflagen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihre Praxis durch einen Sachverständigen auf Barrierefreiheitsmängel prüfen. Beantragen Sie Fördermittel bei KfW oder regionalen Programmen für Umbauten. Ärzteversichert berät Sie zu Haftpflichtfragen bei Unfällen von Patienten wegen fehlender Barrierefreiheit. Klären Sie mit Ihrem Vermieter, wer für welche baulichen Maßnahmen verantwortlich und kostenpflichtig ist.
Quellen
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