Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Ärzte während des Baus oder Umbaus einer Praxis oder Immobilie vor Haftungsansprüchen Dritter. Sie wird projektbezogen abgeschlossen und endet mit Fertigstellung des Bauvorhabens. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, wenn das Projekt abgeschlossen oder aufgegeben wird.

Hintergrund

Als Bauherr haftet ein Arzt für Schäden, die durch das Bauvorhaben entstehen, etwa wenn Passanten durch herabfallende Bauteile verletzt werden. Die Bauherrenhaftpflicht ergänzt die private Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung, die Baurisiken typischerweise nicht abdecken. Die Versicherung wird auf die Bausumme bezogen und gilt für die gesamte Bauzeit. Nach Fertigstellung übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder die Praxishaftpflicht die weitere Absicherung. Die Prämie ist einmalig oder als Jahresbeitrag gestaltbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

Schließen Sie die Bauherrenhaftpflicht ab, sobald die Baugenehmigung erteilt ist und Arbeiten beginnen. Melden Sie Verzögerungen beim Versicherungsbeginn oder -ende dem Versicherer. Ärzteversichert berät Sie zu einer lückenlosen Absicherung beim Bau oder Umbau von Praxisräumen und koordiniert Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und spätere Praxisversicherungen. Kündigen Sie die Bauherrenhaftpflicht erst, wenn das Abnahmeprotokoll vorliegt.

Quellen

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