Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ist ein zivilrechtlicher Dienstvertrag nach §630a BGB, der von beiden Seiten beendet werden kann. Für den Arzt gelten dabei besondere berufsrechtliche Pflichten, insbesondere die Sicherstellung der Weiterbehandlung des Patienten.

Hintergrund

Patienten können den Behandlungsvertrag jederzeit fristlos beenden. Ärzte dürfen die Behandlung nur aus wichtigem Grund kündigen, etwa bei wiederholten Terminsabsagen, aggressivem Verhalten oder verweigerter Mitwirkung des Patienten. Bei Kündigung durch den Arzt muss dieser sicherstellen, dass der Patient ausreichend Zeit hat, einen anderen Arzt zu finden, und er muss in Notfällen dennoch Erste Hilfe leisten. Privatärztliche Behandlungsverträge unterliegen zusätzlich den Regelungen der GOÄ. Die Dokumentation der Kündigungsgründe ist bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig.

Praktische Hinweise für Ärzte

Kündigen Sie Behandlungsverhältnisse schriftlich und dokumentieren Sie die Gründe sorgfältig. Stellen Sie sicher, dass der Patient Informationen über Alternativärzte oder Notfallversorgung erhält. Ärzteversichert berät Sie zu Haftpflichtfragen im Zusammenhang mit Behandlungsabbrüchen. Konsultieren Sie im Zweifel Ihre Landesärztekammer zu den berufsrechtlichen Anforderungen.

Quellen

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