Die Beratungsdokumentation ist eine gesetzliche Pflicht des Versicherungsvermittlers nach §61 VVG, die zum Schutz des Versicherungsnehmers dient. Ärzte als Versicherungsnehmer können auf die schriftliche Dokumentation der Beratung verzichten, sollten dies aber gut überlegen. Bei mangelhafter Dokumentation haben sie Ansprüche gegen den Vermittler.

Hintergrund

Nach §61 VVG muss der Versicherungsvermittler den Kunden bedarfsgerecht beraten und die Beratung dokumentieren. Der Kunde kann schriftlich auf die Dokumentation verzichten, was jedoch im Streitfall nachteilig sein kann. Eine mangelhafte Beratungsdokumentation kann zur Schadensersatzpflicht des Vermittlers führen. Ärzte sollten darauf bestehen, dass alle relevanten Informationen und Empfehlungen schriftlich festgehalten werden. Bei einem Wechsel des Versicherungsvermittlers sollten alle vorhandenen Dokumente und Unterlagen vom bisherigen Vermittler angefordert werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Bestehen Sie immer auf einer vollständigen schriftlichen Beratungsdokumentation bei neuen Versicherungsverträgen. Ärzteversichert erstellt für jeden Beratungsvorgang eine vollständige Dokumentation gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Fordern Sie bei einem Vermittlerwechsel alle Unterlagen schriftlich an. Archivieren Sie Beratungsprotokolle über die gesamte Vertragslaufzeit.

Quellen

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