Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist eine vertragliche Zusammenarbeit mehrerer Vertragsärzte. Die Kündigung oder Auflösung richtet sich nach dem zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrag und dem GbR-Recht. Ein Austritt einzelner Partner erfordert sorgfältige Regelungen zur Auseinandersetzung.

Hintergrund

Die BAG wird meist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft geführt. Der Gesellschaftsvertrag regelt Kündigungsfristen, Abfindungsansprüche und die Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens. Bei Kündigung muss die Kassenarztzulassung neu geregelt werden: Jeder Arzt führt seine persönliche Zulassung weiter. Streitigkeiten über die Auseinandersetzungsbilanz sind häufige Konfliktfelder. Die Entziehung der Approbation oder Zulassung eines Partners kann als außerordentlicher Kündigungsgrund gewertet werden. Steuerliche Auswirkungen bei der Auflösung der BAG müssen mit einem Steuerberater geprüft werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Schließen Sie von Anfang an einen detaillierten Gesellschaftsvertrag mit klaren Kündigungsregelungen ab. Lassen Sie bei Kündigung oder Ausscheiden die steuerlichen Folgen prüfen. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei der Praxisumstrukturierung. Konsultieren Sie einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt für die rechtliche Abwicklung.

Quellen

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