Berufsgerichtsverfahren gegen Ärzte werden von der Ärztekammer oder dem Staatsanwalt eingeleitet und können nicht durch den Arzt selbst gekündigt oder zurückgezogen werden. Sie enden durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens. Ärzte haben das Recht auf einen Anwalt.
Hintergrund
Das Berufsgericht ist ein Ehrengericht der Ärztekammer, das bei berufsrechtlichen Verstößen wie Verstößen gegen die Berufsordnung tätig wird. Mögliche Sanktionen reichen von Verwarnung über Geldbußen bis zum Berufsverbot. Das Verfahren folgt den Grundsätzen des Strafprozessrechts. Ein Arzt hat das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen und kann gegen Urteile Rechtsmittel einlegen. Bei parallelen Strafverfahren können die Verfahren koordiniert werden. Die Landesärztekammern haben eigene Berufsgerichte, deren Urteile veröffentlicht werden können.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beauftragen Sie bei Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens unmittelbar einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Anwalt. Kooperieren Sie mit der Kammer, aber treffen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht oder eine Rechtsschutzversicherung die Verteidigungs- und Anwaltskosten übernimmt. Dokumentieren Sie alle relevanten Behandlungsunterlagen sorgfältig.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrecht
- Landesärztekammern – Berufsgericht
- Deutsche Anwaltauskunft – Medizinrecht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →