Die Berufshaftpflichtversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode (meist zum Jahresende) ordentlich gekündigt werden. Vor der Kündigung muss unbedingt ein nahtlos anschließender Neuvertrag abgeschlossen sein, da keine einzige Stunde ohne Berufshaftpflichtschutz akzeptabel ist. Beim Wechsel ist die Nachhaftungsklausel (Tail-Cover) besonders wichtig.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kündigung mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsende, außerordentlich nach Schadenfall oder Beitragserhöhung
  • Niemals kündigen, bevor ein neuer Vertrag mit gleichwertiger Deckung in Kraft ist
  • Nachhaftungsdeckung (Tail-Cover) für Ansprüche aus der Vergangenheit beim alten Versicherer klären

Ausführliche Antwort

Der Wechsel der Berufshaftpflicht lohnt sich, wenn der neue Tarif bessere Konditionen (höhere Deckungssumme, niedrigere Prämie, bessere Leistungsausschlüsse) bietet. Beim Vergleich sind folgende Punkte zu prüfen: Deckungssummen pro Schadensfall und Jahreshöchstsumme, Ausschlüsse für bestimmte Tätigkeiten (invasive Eingriffe, Privatpatienten), Klauseln für Spätschäden (Claims-Made oder Occurrence-Basis) sowie Kosten für Rechtsverteidigung im Streitfall.

Die sogenannte Claims-Made-Klausel bedeutet, dass nur Schäden gedeckt sind, die sowohl entstanden als auch gemeldet werden, während der Vertrag in Kraft ist. Die Occurrence-Klausel deckt hingegen alle Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, unabhängig davon, wann sie gemeldet werden. Bei einem Wechsel mit Claims-Made-Vertrag beim alten Versicherer sollte eine Nachhaftungsvereinbarung (Tail-Cover) für mindestens drei bis fünf Jahre abgeschlossen werden.

Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer einen Schaden ablehnt, die Prämie erhöht oder sich die berufliche Situation wesentlich ändert (z. B. Aufgabe der Niederlassung). In diesen Fällen besteht das Recht auf sofortige Kündigung mit einmonatiger Frist nach Bekanntgabe des Auslöses.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ein Wechsel ohne professionelle Beratung birgt das Risiko von Deckungslücken. Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Wechsel der Berufshaftpflicht, koordiniert die Nachhaftung beim alten Versicherer und stellt sicher, dass der neue Vertrag alle relevanten Tätigkeiten lückenlos abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

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