Beschwerdemanagementsysteme für Arztpraxen sind in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, gehören aber zum guten Qualitätsmanagement und werden von Zertifizierungssystemen wie QEP oder KTQ empfohlen. Bestehende Systeme oder Software können jederzeit gewechselt werden.
Hintergrund
Ein strukturiertes Beschwerdemanagement hilft, Patientenunzufriedenheit frühzeitig zu erkennen und Haftungsrisiken zu minimieren. Die KBV empfiehlt niedergelassenen Ärzten die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, das auch Beschwerdemanagement einschließt. Softwarelösungen für Praxis-Feedbacksysteme reichen von einfachen Online-Formularen bis zu integrierten CRM-Systemen. Bei einem Wechsel des Systems sind Datenschutzanforderungen zu beachten, insbesondere wenn Patientendaten verarbeitet werden. Eine offene Beschwerdekultur in der Praxis reduziert das Risiko von Klagen und Bewertungsverschlechterungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Implementieren Sie ein einfaches, niedrigschwelliges Beschwerde- und Feedbacksystem in Ihrer Praxis. Reagieren Sie auf jede Beschwerde zeitnah und dokumentieren Sie die Maßnahmen. Ärzteversichert berät Sie zu versicherungsrechtlichen Aspekten bei Patientenbeschwerden und deren Verhältnis zu Haftpflichtansprüchen. Wechseln Sie Softwaresysteme DSGVO-konform und löschen Sie Altdaten nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Quellen
- KBV – Qualitätsmanagement
- Bundesärztekammer – Qualitätssicherung
- Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
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