Eine betriebliche Altersvorsorge kann in vielen Fällen nicht einfach gekündigt werden, weil die Leistungen steuerbegünstigt sind und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft bleiben. Wer wechseln oder anpassen möchte, hat jedoch mehrere Optionen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Direktversicherungen und Pensionskassen können beitragsfrei gestellt, aber in der Regel nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt werden
- Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bAV auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden (Portabilität nach § 4 BetrAVG)
- Eine Kündigung mit Rückkaufswert ist nur bei wenigen bAV-Formen möglich und führt zur Nachversteuerung der steuerfreien Beiträge
Ausführliche Antwort
Die betriebliche Altersvorsorge läuft in Deutschland über fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für angestellte Ärzte ist die Direktversicherung am häufigsten. Wer seinen Arbeitgeber wechselt, kann den Vertrag entweder beitragsfrei stellen, den angesparten Betrag zum neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weiterführen.
Bei einer Beitragsfreistellung bleibt das bereits angesparte Kapital erhalten und wird zum Rentenbeginn ausgezahlt. Typische bAV-Sparraten liegen bei 200 bis 600 Euro monatlich, nach 20 Jahren Ansparzeit ergibt sich bei 3 Prozent Verzinsung ein Kapital von rund 65.000 bis 195.000 Euro. Die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist nur möglich, wenn dieser einen geeigneten Durchführungsweg anbietet und zustimmt. Wer bAV-Beiträge aus der Entgeltumwandlung eingezahlt hat, hat nach § 4 BetrAVG einen Anspruch auf Übertragung des Kapitals.
Worauf Ärzte bei der betrieblichen Altersvorsorge besonders achten sollten
Die Auszahlung der bAV im Rentenalter ist voll steuer- und sozialabgabepflichtig. Ärzteversichert empfiehlt, beim Wechsel oder der Anpassung der bAV immer auch die Gesamtaltersvorsorgestrategie zu prüfen, denn im Vergleich zu anderen Anlageformen kann die bAV trotz Steuervorteil in der Ansparphase in der Auszahlungsphase teuer werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Betriebliche Altersversorgung
- Gesetze im Internet – BetrAVG Betriebsrentengesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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