Betriebshaftpflicht-Erweiterungen können in der Regel durch schriftliche Änderungsmitteilung beim Versicherer angepasst werden, ohne dass der gesamte Vertrag gekündigt werden muss. Eine einzelne Erweiterung (z. B. Schlüsselverlustversicherung, Umwelthaftpflicht) kann zum nächsten Versicherungsjahr abbestellt oder gegen eine andere Erweiterung ausgetauscht werden. Der Wechsel des gesamten Betriebshaftpflichtvertrags folgt den üblichen Kündigungsfristen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einzelne Erweiterungen können durch Änderungsvereinbarung ohne Vertragskündigung angepasst werden
  • Ordentliche Kündigung des Gesamtvertrags: drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres
  • Nach einem Schadensfall: außerordentliches Kündigungsrecht für beide Seiten innerhalb eines Monats nach Schadensabwicklung

Ausführliche Antwort

Die Betriebshaftpflichtversicherung einer Arztpraxis enthält häufig verschiedene Erweiterungsbausteine: Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Haftpflicht für geliehene oder gemietete Geräte, Umwelthaftpflicht und Produkthaftpflicht. Diese Bausteine werden entweder per Klausel in den Grundvertrag integriert oder als Zusatzmodule beigelegt.

Wenn ein Erweiterungsbaustein nicht mehr benötigt wird (z. B. wenn die Praxis in eigene Räume umgezogen ist und keine Mietkaution mehr hinterlegt ist), kann die Mietsacherweiterung abbestellt werden. Der Versicherer passt die Prämie entsprechend an. Umgekehrt können neue Erweiterungen jederzeit hinzugefügt werden, wobei neue Gesundheitsprüfungen in der Regel nicht erforderlich sind.

Der Wechsel des gesamten Betriebshaftpflichtvertrags zu einem anderen Versicherer erfordert die ordentliche Kündigung zum Ablauf der Versicherungsperiode. Bei einer Jahrespolice beträgt die Frist meist drei Monate vor Ablauf. Nach einem Schadensfall hat sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb eines Monats nach der abschließenden Schadensregulierung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Bei Praxisveränderungen (Umzug, Erweiterung, neue Tätigkeiten) sollten Erweiterungsbausteine aktiv überprüft werden. Ärzteversichert begleitet Praxen bei der regelmäßigen Überprüfung ihrer Betriebshaftpflichtstruktur und passt Deckungen und Erweiterungen an neue Risikoprofile an.

Quellen und weiterführende Informationen

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