Brandschutz in der Arztpraxis ist sowohl eine gesetzliche Pflicht als auch ein wichtiges Versicherungsthema. Wartungsverträge für Brandschutzeinrichtungen können gewechselt, die Praxis-Feuerversicherung kann unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Feuerversicherungen für Arztpraxen sind in der Regel in der Gebäude- oder Inhaltsversicherung enthalten
- Wartungsverträge für Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen laufen meist über Fachbetriebe und können mit Fristen von 3 bis 6 Monaten gekündigt werden
- Bei einem Versicherungswechsel gilt: Kündigung erst nach Bestätigung des neuen Versicherungsschutzes
Ausführliche Antwort
In der Arztpraxis ist Brandschutz auf zwei Ebenen zu unterscheiden: Erstens die baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen (Feuerlöscher, Brandschutztüren, Fluchtwege), die gesetzlich vorgeschrieben sind und regelmäßig gewartet werden müssen. Zweitens die versicherungstechnische Absicherung gegen Brandschäden.
Für die technischen Brandschutzeinrichtungen bestehen in der Regel Wartungsverträge mit spezialisierten Fachbetrieben. Diese können nach den vereinbarten Vertragslaufzeiten gekündigt werden, meist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende. Bei einem Wechsel des Wartungsunternehmens sollte eine lückenlose Übergabe der Prüfdokumentationen sichergestellt werden.
Die Feuerversicherung für Praxisinventar und -einrichtung ist typischerweise Teil der Inhaltsversicherung. Sie kann zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung sollte erst dann ausgesprochen werden, wenn der neue Versicherungsschutz verbindlich bestätigt ist. Eine Deckungslücke, selbst von wenigen Tagen, ist nicht akzeptabel.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten den Brandschutzversicherungsschutz regelmäßig auf Aktualität und ausreichende Deckungssummen überprüfen. Ärzteversichert analysiert die bestehende Praxisversicherung und zeigt Optimierungspotenzial auf.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Feuerversicherung
- Bundesärztekammer – Praxisbetrieb
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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